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Israel vergibt „weltweit erste“ Drohnenfluglizenz

Ein in Tel Aviv ansässiges Drohnen-Startup hat von der israelischen Zivilluftfahrtbehörde (CAAI) die weltweit erste Genehmigung erhalten, die es Drohnen erlaubt, über seine unbemannte autonome Software durch das Land zu fliegen.

Israel erteilt „weltweit erste“ Drohnenfluglizenz Nr. 1

High Lander hat die Vega Unmanned Traffic Management (UTM)-Plattform entwickelt, ein autonomes Flugverkehrsmanagementsystem für Drohnen, das Flugpläne auf der Grundlage von Priorisierungsprotokollen genehmigt und ablehnt, bei Bedarf Änderungen an Flugplänen vorschlägt und den Betreibern relevante Echtzeitbenachrichtigungen bereitstellt .

Vega wird von EMS-Drohnen, robotischen Flugsicherungssystemen, Liefernetzwerken und anderen Diensten verwendet, die im gemeinsamen oder überlappenden Luftraum operieren.

Die CAAI hat kürzlich eine Notstandsentscheidung erlassen, die besagt, dass Drohnen in Israel nur dann fliegen dürfen, wenn sie kontinuierlich Betriebsdaten an ein zugelassenes UTM-System senden. Die von den Drohnen ausgestrahlten Daten können auf Anfrage an zugelassene Organisationen wie Armee, Polizei, Geheimdienste und andere Heimatschutzkräfte weitergegeben werden. Wenige Tage nach Erlass des Urteils erhielt High Lander als erstes Unternehmen eine Lizenz zum Betrieb als „Flugverkehrsmanagementeinheit“. Dies ist das erste Mal, dass UTM-Konnektivität eine Voraussetzung für die Genehmigung von Drohnenflügen ist, und das erste Mal, dass ein UTM-Anbieter gesetzlich zur Bereitstellung dieses Dienstes autorisiert wurde.

Ido Yahalomi, CTO und Mitbegründer von High Lander, sagte: „Wir sind sehr stolz, dass Vega UTM damit beginnt, den Zweck zu erfüllen, für den es entwickelt wurde, nämlich die unbemannte Luftfahrt auf nationaler Ebene zu verwalten.“ Die robusten Überwachungs-, Koordinierungs- und Informationsaustauschfähigkeiten der Plattform machen sie perfekt für den ersten Empfänger dieser Lizenz, und wir freuen uns, dass ihre Fähigkeiten von den staatlichen Luftfahrtregulierungsbehörden anerkannt werden.“


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 21. Dezember 2023

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